Dienstag, 1. Dezember 2009

Das Textilkennzeichnungsgesetz, Teil 2: richtig kennzeichnen....German Law On Labelling Textile Fibre Content, Part 2: labelling the right way

Dieses Tutorial soll ein praxisnaher Ratgeber für Kleingewerbetreibende, TextilkünstlerInnen und Modedesigner sein, die Textilien und Bekleidung herstellen. Es darf nicht als Rechtsratgeber verstanden werden. Die Verfasserin ist schließlich Textilingenieurin und nicht Juristin.

Teil 2 des Tutorials beschäftigt sich mit allen Gesetzesvorgaben rund um die richtige Auszeichnung von Textilerzeugnissen.


Was ist das Nettotextilgewicht?


Die Gewichtsanteile der verwendeten Fasern eines Textilerzeugnisses beziehen sich immer auf das Nettotextilgewicht. Dazu muss man keine aufwendige Rechnung auf-stellen. Alles, was nicht zum Nettogewicht gehört, seht Ihr in der unten stehenden „Subtraktion“

Gesamtgewicht des Textilerzeugnisses
- nichttextile Teile
- Webkante
- Etiketten
- Abzeichen
- Bordüren
- Besätze
- Mit Textilien überzogene Knöpfe und Schnallen
- Andere Schnallen
- Schmuckbesatz
- Sonstiges Zubehör
- Eingearbeitete elastische Bänder (Gummis, Smokgarn etc.)
- Einlagestoffe (Vlieseline u.ä.)
- Nähfäden
- Stickereifäden
- Zierteile
_________________________________________________
= Nettotextilgewicht

(§6)


Wie zeichne ich korrekt aus?


Auf der Auszeichnung muss klar erkenntlich sein, welche Faserarten verarbeitet wurden und in welchen Prozentanteilen vom Nettogewicht. Selbstverständlich müssen die Angaben der Wahrheit entsprechen.

Dabei ist folgendes zu beachten:

1. Die Faserarten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet werden.




2. Abkürzungen für Faserarten sind nicht erlaubt. Das Gesetz nennt eine aktuelle Liste der zu
verwendenden Faserarten. Auf diese komme ich in Teil 3 dieses Tutorials genau zu sprechen


3. Die Auszeichnung muss gut leserlich sein. Das bedeutet, die Rohstoffangabe muss eine einheitliches Bild zeigen. Zusätzliche Infos und der Labelname müssen gut abgesetzt sein



4. Besteht ein Textilerzeugnis aus einer einzigen Faser, kann auch der Zusatz „rein“ oder „ganz“ verwendet werden.



5. „Halbleinen“ ist die Bezeichnung für ein Gewebe aus reiner Baumwolle in der Kette und reinem Leinen im Schuss.

6. Besteht ein Textilerzeugnis aus mehreren Faserarten, von denen eine mind. 85% ausmacht, kann das Erzeugnis ausgezeichnet werden mit „85% Mindestgehalt“



7. Besteht ein Textilerzeugnis aus mehreren Faserarten, können die beiden Faserarten mit dem grössten Anteil aufgelistet werden mit Gewichtsanteil. Die anderen können dann in absteigender Reihenfolge, aber ohne Gewichtsanteil genannt werden.

8. Die Bezeichnungen „diverse Faserarten“ oder „Erzeugnisse unbestimmter Zusammensetzung“ dürfen für Textilerzeugnisse verwendet werden, deren Rohstoffgehalt zum Zeitpunkt der Herstellung nur mit Schwierigkeiten bestimmt werden kann.


9. Bei Textilerzeugnissen, die aus mehreren Teilen bestehen, muss die Zusammensetzung der „Einzelteile“ getrennt genannt werden.




(§8)

Wie und wo muss ich die Auszeichnung anbringen?

„Die Rohstoffgehaltsangabe muss in deutlich erkennbarer Weise eingewebt oder an dem Textilerzeugnis angebracht sein. Bei Textilerzeugnissen, die in Verpackungen verkauft werden, kann die Rohstoffgehaltsangabe auch auf der Verpackung angebracht werden.“

(§9)

Diese Vorschrift lässt also folgende Möglichkeiten zu:

Eingenähte Etiketten
Auf andere Weise befestigte Etiketten (sog. Hangtags)
Klebeetiketten auf der Verpackung
Rohstoffgehaltsangabe auf die Webkanten gedruckt oder eingewebt.

Nächste Woche, am 8.12.09 folgt Teil 3 dieses Tutorials:
" Faserkunde".






























































































































































































































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