Dienstag, 15. Dezember 2009

Das Textilkennzeichnungsgesetz, Teil 3: Fasern....German Law On Labelling Textile Fibre Content, Part 3: Fibers

Dieses Tutorial soll ein praxisnaher Ratgeber für Kleingewerbetreibende, TextilkünstlerInnen und Modedesigner sein, die Textilien und Bekleidung herstellen. Es darf nicht als Rechtsratgeber verstanden werden. Die Verfasserin ist schließlich Textilingenieurin und nicht Juristin.

Teil 3 des Tutorials beschäftigt sich mit allen zulässigen Fasernamen und deren korrekter Schreibweise.



Welche Fasernamen sind zulässig?

Bei der richtigen Bezeichnung der Faserarten muss man beachten, dass
ausschliesslich die unten aufgelisteten Fasernamen benutzt werden dürfen. Abkürzungen sind nicht zulässig. Es gibt einige Fasern, wie z.B. Bambus, die im TKzG gar nicht gelistet werden. Sie fallen unter Viscose und müssen als solche ausgezeichnet werden. Ein Zusatz wäre aber zulässig: „100% Viscose, aus Bambus“.


Wolle und Haare

Faserarten

Handelsnamen

Fasern, die in die gleiche Gruppe gehören

Abkürzen





Wolle, Schurwolle, Cashmere, Lambswool



Angora, Kamelhaar, Alpaka, Vikunja

Wo, WV

Seide



Schappeseide, Bouretteseide, Dupionseide, Tussahseide


Si

Baumwolle




CO, Bw

Kapok





Flachs oder Leinen




Li

Hanf





Jute





Kokos





Ramie





Sisal





Acetat




CA

Cupro




CU

Modal



Micromodal

CMD, MD

Triacetat




CTA

Viskose



Bambus

CV, Vis

Polyacryl




PAN, PAC

Modacryl





Polyamid


Nylon, Perlon


PA

Lyocell





Polyester




PES

Polyäthylen




PE

Polypropylen




PP

Elasthan

Lycra, Spandex, Dorlasthan



EA

Metallisierte Faser


Lurex





1 Kommentar:

  1. Hallo liebe Eva,

    heute ist dein Wichtelpäckchen bei mir angekommen! Vielen Dank! Im neuen Jahr kann es mit dem Nähenlernen losgehen!

    Ich wünsche dir ein wunderschönes Weihnachtsfest!

    Liebe Grüße
    Valentina

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